Mit Wirkung vom 01.04.2012 hat der Vorstand neue Regelungen für die Anmietung des Sportheims, sowie für den Verleih von Vereinseigentum beschlossen. Diese Regelungen sehen wie folgt aus:
Anmietung Sportheim
- Das Sportheim kann von jedem Vereinsmitglied ab 18 Jahren für private Feiern angemietet werden.
- Es wird eine Pauschale Gebühr von 150€ erhoben.
- Es ist eine Kaution in Höhe von 200€ zu entrichten, die nach mängelfreier Abnahme erstattet wird.
- Es können die Küche (inkl. Geschirr), der Tresen, die sanitären Anlagen und ggf. bestimmte Umkleideräume kostenlos mitgenutzt werden.
- Im Sportheim herrscht Rauchverbot
- Für anfallende Schäden -das gilt auch für das bestehende genutzte und nicht genutzte Inventar- ist der Mieter haftbar.
- Sämtliche genutzte Räumlichkeiten und genutztes Inventar müssen am Folgetag bis 11 Uhr gereinigt übergeben werden.
Verleih von Biertischgarnituren
- Jedes Vereinsmitglied kann sich die im Eigentum des Vereins befindlichen Biertischgarnituren ausleihen.
- Es wird eine pauschale Gebühr von 5€ je Garnitur (ein Tisch + zwei Bänke) erhoben.
- Es ist eine Kaution in Höhe von 50€ zu entrichten, die nach mängelfreier Rückgabe erstattet wird.
- Beschädigte Teile müssen vom Mieter repariert oder ersetzt werden.
Ansprechpartner zu Verfügbarkeiten und allen anderen Fragen ist Volker Kakuschke.